Gut zu wissen
IHR ERSTER TERMIN BEI UNS
Damit Ihr erster Besuch bei uns reibungslos verläuft, bitten wir Sie, Folgendes mitzubringen:
- Ein großes Handtuch, auf dem Sie während der Behandlung liegen können
- Ihr Rezept (sofern dieses nicht bereits bei uns abgegeben wurde)
- Ihre Versichertenkarte
- Berichte oder Befunde von Voruntersuchungen, falls vorhanden – das hilft uns, Ihre Behandlung optimal abzustimmen
Bitte erscheinen Sie etwa 10 Minuten vor Ihrem ersten Termin, damit wir gemeinsam die
notwendigen Formalitäten (z. B. Aufklärungsbogen, Datenschutzunterlagen etc.) in Ruhe erledigen
können.
TERMINABSAGEN
Wir reservieren Ihre Behandlungstermine exklusiv für Sie. Kurzfristige Absagen führen dazu, dass
wertvolle Behandlungszeit ungenutzt bleibt und anderen wartenden Patientinnen und Patienten nicht
zur Verfügung steht.
Bitte sagen Sie Termine daher spätestens 24 Stunden im Voraus ab.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir leider in Rechnung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
PARKMÖGLICHKEITEN
In der näheren Umgebung unserer Praxis stehen Ihnen verschiedene Parkmöglichkeiten zur
Verfügung:
- Parkplätze direkt vor dem Haus
- Parkplätze vor der Gemeindebücherei
- Parkplätze am Bahnhof
- Parkplätze am Friedhof
- Parkplätze beim Seniorenpflegeheim
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche ein, damit Sie Ihren Termin entspannt
wahrnehmen können.
ZUZAHLUNG
- Gesetzlich versicherte Patientinnen ab 18 Jahre haben – sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung zuzüglich 10 Prozent des Rezeptwertes an den Physiotherapeuten/die Physiotherapeutin zu zahlen.
- Vollendet der Patient/die Patientin während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 Prozent Zuzahlung zu leisten. Der Physio therapeut/ die Physiotherapeutin handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.
- Die Zuzahlung können Sie bei uns bar oder gerne via Kartenzahlung begleichen.
KOSTENÜBERNAHME
Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patientinnen empfehlen wir, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären, da jede/r Privatversicherte/r individuelle Erstattungsvereinbarungen mit seiner Versicherung abgeschlossen hat. Eine mögliche Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Praxis und Erstattung der Versicherung/Beihilfestelle ist von der Patientin/dem Patienten selbst zu tragen..